Willkommen bei Jürgen Zeller
Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wegweiser

mit Erfahrung

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jürgen Zeller

Kanzlei

Ich unterstütze meine Mandantschaft in allen Belangen des Arbeitsrechts, beratend, außergerichtlich und – im Fall der Fälle – bis zum Bundesarbeitsgericht

Seminare

Als Referent konzipiere und halte ich Seminare rund um arbeitsrechtliche Fragestellungen

Auf Sie habe
ich gewartet!
Was kann ich für Sie tun?
Die Beratung und juristische Begleitung von Betriebsratsgremien liegt mir besonders am Herzen

Meine Expertise

  • Planung und Durchführung der Betriebsratswahl

  • Schulung und Unterstützung der Wahlvorstände

  • Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Betriebsrats

  • Schulung der Betriebsratsmitglieder

  • Organisation und Moderation Ihrer Betriebsratsklausur

  • Veranstaltung von Teambuildingmaßnahmen

  • Impulsgeber und Keynote Speaker in Betriebsversammlungen

  • Durchführung individueller Inhouseseminare

  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen

  • Entwicklung von Betriebsvereinbarungen

  • Begleitung in Einigungsstellenverfahren

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Beteiligungsrechte und Betriebsvereinbarungen

  • Zustimmungsersetzungsverfahren nach §§ 99 Abs. 2, 100 BetrVG, 2a Abs. 1 Ziffer 1 ArbGG bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Zustimmungsersetzungsverfahren nach §§ 103 Abs. 3 BetrVG, 2a Abs. 1 Ziffer 1 ArbGG bei Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Wahlvorstandes oder Wahlbewerbers

  • Amtsenthebungs- und Ausschlussverfahren nach §§ 23 Abs. 1BetrVG, 2a Abs. 1 Ziffer 1 ArbGG

  • Beschlussverfahren zur Durchsetzung des Freistellungsanspruchs und zur Kostentragung bei Schulungsteilnahme nach § 37 Abs. 6, 7, § 40 BetrVG

  • Statusverfahren zur Klärung der Eigenschaft als Leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 BetrVG

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer unterstütze ich Sie mit Engagement bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Einige Beispiele aus meiner Tätigkeit:
  • Kündigungsschutzverfahren betriebsbedingter Kündigung, personenbedingter Kündigung, verhaltensbedingter Kündigung und Änderungskündigung

  • Teilzeitarbeit in der Elternzeit, Beschäftigungsanspruch nach Ende der Elternzeit

  • Durchsetzung von Wiedereinstellungszusagen

  • Beendigung durch Aufhebungsvertrag

  • Entfristungsklagen

  • Rechtsschutz bei Versetzungen

  • Zielvereinbarungen

  • Rechtsschutz bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers

  • Rechtsschutz bei vertragswidriger Beschäftigung

  • Abmahnungsstreitigkeiten

  • Zeugnisstreitigkeiten und Ausarbeitung von Arbeitszeugnissen

  • Entgeltklagen

  • Durchsetzung des Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung

  • Streitigkeiten über Nebenbeschäftigungen und Wettbewerbsverbote

  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Änderungsverträgen

  • Prüfung von Expats-Verträgen

Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will,
für den ist kein Wind der richtige

Lernen Sie mich als Referent kennen

Als Ausbilder im Rettungswesen beim Malteser Hilfsdienst habe ich meine Liebe für die Erwachsenenbildung entdeckt. Bereits während meines Referendariats folgten Seminare zum Haftungsrecht im Gesundheitswesen – die Brücke zum Recht war geschlagen! Die anschließende Mitarbeit als Dozent für das Betriebsverfassungsrecht an der damaligen baden-württembergischen Genossenschaftsakademie seit Beginn meiner Tätigkeit in der Arbeitsrechtskanzlei Wohlfarth & Kollegen war dann nur folgerichtig.

Seither hat mich die Begeisterung für die gemeinsame Weiterbildung nicht mehr losgelassen


Inhouseseminare


Workshops


Teambildung


Klausurtagungen

Inhouseseminare

Inhouseseminare vermitteln eine sehr gute Möglichkeit, Themenstellungen kompakt und zielgenau mit Fokus auf den Betrieb und das eigene Gremium zu besprechen. Sie eignen sich in größeren Gruppen bis zu maximal 20 Teilnehmern ebenso wie in kleinen Gruppen. Der Zuschnitt individueller Wunschthemen ist ebenso möglich wie die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht.

Workshops

Workshops bieten sich nicht nur im Arbeitsalltag sondern auch in der Betriebsratsarbeit für eine effiziente Zusammenarbeit im Gremium an. Auf Augenhöhe erarbeiten sich die Betriebsratsmitglieder unter Nutzung unterschiedlicher Moderationsmethoden ihre Ziele.

Teambuilding

Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeit ein Erfolg.

Einander zuhören, Argumente austauschen, Konflikte angehen und Problemlösungsfähigkeiten stärken: (nicht immer) eine Selbstverständlichkeiten in der Gremiumsarbeit.

Klausurtagungen

Tapetenwechsel tut gut und ermöglicht uns eine Reflektion. Wo stehen wir? Was sind unsere Wünsche, was ist unser Antrieb? Wo wollen wir hin und welche Mittel stehen uns zur Verfügung?

Warum diese Formate strikt trennen?

Eine Zusammenstellung verschiedener Themengebiete ist ebenso möglich,
wie das Miteinander verschiedener Formate in ein und derselben Veranstaltung.

Kommen Sie auf mich zu!

  • Grundlagen Betriebsverfassungsrecht

  • Themenspezifische Vertiefungen im Betriebsverfassungsrecht

  • Recht der Schwerbehindertenvertretung

  • Recht der Jugend- Auszubildendenvertretung

  • Wahl der Betriebsräte

  • Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Ausichtrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz

  • Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Ausichtrat nach dem Mitbestimmungsgesetz

  • Wahl der Schwerbehindertenvertretung

  • Betriebsbegriff – Zuständigkeit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat

  • Betriebsänderung

  • Personalabbaumaßnahmen

  • Betriebsübergang

Mein Werdegang im Kurzportrait

Bereits vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 unterstützte ich während des Studiums meinen damaligen Chef und späteren Partner Rechtsanwalt Hans-Dieter Wohlfarth in der dessen Kanzlei in Stuttgart. Diese Fokussierung auf das Arbeitsrecht war zugleich Weichenstellung für mein Wahlfach im zweiten juristischen Staatsexamen und die Fokussierung auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsratsgremien, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsratsgremien in der Region und überregional.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht befasse ich mich seither mit allen Fragestellungen im Arbeitsverhältnis (so genanntes Individualarbeitsrecht) aber auch im kollektiven Arbeitsrecht, also der Beratung und Vertretung von Mitbestimmungsgremien.

Interessen zu vertreten und zu gestalten, das treibt mich an. Durch meine Tätigkeit als Referent einerseits und als forensisch tätiger Rechtsanwalt andererseits kann ich dies verbinden. Als Dozent lebe ich davon, dass ich Streitigkeiten verhandle. In meiner Tätigkeit als Anwalt profitiere ich davon, die Entwicklungen im Arbeitsrecht zu kennen.

Jürgen Zeller
Ausbildung und Tätigkeit als Bankkaufmann in Stuttgart
  • bis 03/1997
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen
  • ab 04/1997
Erstes Staatsexamen in Tübingen
  • 01/2002
Referendariat am Landgericht Stuttgart
  • ab 04/2002
Zweites Staatsexamen Stuttgart
  • 04/2004
Einstieg in die Kanzlei Wohlfarth & Kollegen
  • 05/2004
Anwaltszulassung
  • 06/2004
Beginn Dozententätigkeit für die bwgv-Akademie
  • 09/2004
Einstieg als Referent bei der BildungsKooperation Region Stuttgart und Heilbronn-Franken e.V.
  • 01/2006
Verleihung der Berufsbezeichnung »Fachanwalt für Arbeitsrecht«
  • 07/2007
Mitglied im Vorstand der BildungsKooperation Region Stuttgart und Heilbronn-Franken e.V.
  • 06/2016 – 12/2022
Partner bei Wohlfarth Dr. Guttmann Pitterle Zeller & Behl Rechtsanwälte PartGmbB
  • 08/2018
Eröffnung der eigenen Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
  • ab 08/2024
Ausbildung und Tätigkeit als Bankkaufmann in Stuttgart
  • bis 03/1997
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen
  • ab 04/1997
Erstes Staatsexamen in Tübingen
  • 01/2002
Referendariat am Landgericht Stuttgart
  • ab 04/2002
Zweites Staatsexamen Stuttgart
  • 04/2004
Einstieg in die Kanzlei Wohlfarth & Kollegen
  • 05/2004
Anwaltszulassung
  • 06/2004
Beginn Dozententätigkeit für die bwgv-Akademie
  • 09/2004
Verleihung der Berufsbezeichnung »Fachanwalt für Arbeitsrecht«
  • 07/2007
Mitglied im Vorstand der BildungsKooperation Region Stuttgart und Heilbronn-Franken e.V.
  • 06/2016 – 12/2022
Partner bei Wohlfarth Dr. Guttmann Pitterle Zeller & Behl Rechtsanwälte PartGmbB
  • 08/2018
Eröffnung der eigenen Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
  • ab 08/2024
Service und Downloads

An dieser Stelle finden Sie nützliche Vorlagen und Formulare für unsere Zusammenarbeit im PDF oder DOCX-Format.

Ihr Kontakt zu mir.

Jürgen Zeller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gerne berate ich Sie vor Ort in Ihrer Organisation, telefonisch, per Videokonferenz, schriftlich oder nach Absprache in Reutlingen, Metzingen, Tübingen und Stuttgart. Sprechen Sie mich einfach an.

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