Willkommen bei Jürgen Zeller
Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wegweiser
mit Erfahrung
Kanzlei
Ich unterstütze meine Mandantschaft in allen Belangen des Arbeitsrechts, beratend, außergerichtlich und – im Fall der Fälle – bis zum Bundesarbeitsgericht
Seminare
Als Referent konzipiere und halte ich Seminare rund um arbeitsrechtliche Fragestellungen
Meine Expertise
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Planung und Durchführung der Betriebsratswahl
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Schulung und Unterstützung der Wahlvorstände
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Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Betriebsrats
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Schulung der Betriebsratsmitglieder
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Organisation und Moderation Ihrer Betriebsratsklausur
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Veranstaltung von Teambuildingmaßnahmen
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Impulsgeber und Keynote Speaker in Betriebsversammlungen
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Durchführung individueller Inhouseseminare
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Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
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Entwicklung von Betriebsvereinbarungen
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Begleitung in Einigungsstellenverfahren
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Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Beteiligungsrechte und Betriebsvereinbarungen
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Zustimmungsersetzungsverfahren nach §§ 99 Abs. 2, 100 BetrVG, 2a Abs. 1 Ziffer 1 ArbGG bei personellen Einzelmaßnahmen
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Zustimmungsersetzungsverfahren nach §§ 103 Abs. 3 BetrVG, 2a Abs. 1 Ziffer 1 ArbGG bei Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Wahlvorstandes oder Wahlbewerbers
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Amtsenthebungs- und Ausschlussverfahren nach §§ 23 Abs. 1BetrVG, 2a Abs. 1 Ziffer 1 ArbGG
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Beschlussverfahren zur Durchsetzung des Freistellungsanspruchs und zur Kostentragung bei Schulungsteilnahme nach § 37 Abs. 6, 7, § 40 BetrVG
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Statusverfahren zur Klärung der Eigenschaft als Leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 BetrVG
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Kündigungsschutzverfahren betriebsbedingter Kündigung, personenbedingter Kündigung, verhaltensbedingter Kündigung und Änderungskündigung
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Teilzeitarbeit in der Elternzeit, Beschäftigungsanspruch nach Ende der Elternzeit
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Durchsetzung von Wiedereinstellungszusagen
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Beendigung durch Aufhebungsvertrag
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Entfristungsklagen
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Rechtsschutz bei Versetzungen
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Zielvereinbarungen
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Rechtsschutz bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
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Rechtsschutz bei vertragswidriger Beschäftigung
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Abmahnungsstreitigkeiten
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Zeugnisstreitigkeiten und Ausarbeitung von Arbeitszeugnissen
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Entgeltklagen
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Durchsetzung des Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung
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Streitigkeiten über Nebenbeschäftigungen und Wettbewerbsverbote
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Prüfung von Arbeitsverträgen und Änderungsverträgen
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Prüfung von Expats-Verträgen
Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will,
für den ist kein Wind der richtigeLucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph
Lernen Sie mich als Referent kennen
Als Ausbilder im Rettungswesen beim Malteser Hilfsdienst habe ich meine Liebe für die Erwachsenenbildung entdeckt. Bereits während meines Referendariats folgten Seminare zum Haftungsrecht im Gesundheitswesen – die Brücke zum Recht war geschlagen! Die anschließende Mitarbeit als Dozent für das Betriebsverfassungsrecht an der damaligen baden-württembergischen Genossenschaftsakademie seit Beginn meiner Tätigkeit in der Arbeitsrechtskanzlei Wohlfarth & Kollegen war dann nur folgerichtig.
Seither hat mich die Begeisterung für die gemeinsame Weiterbildung nicht mehr losgelassen
Inhouseseminare
Workshops
Teambildung
Klausurtagungen
Inhouseseminare vermitteln eine sehr gute Möglichkeit, Themenstellungen kompakt und zielgenau mit Fokus auf den Betrieb und das eigene Gremium zu besprechen. Sie eignen sich in größeren Gruppen bis zu maximal 20 Teilnehmern ebenso wie in kleinen Gruppen. Der Zuschnitt individueller Wunschthemen ist ebenso möglich wie die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht.
Workshops bieten sich nicht nur im Arbeitsalltag sondern auch in der Betriebsratsarbeit für eine effiziente Zusammenarbeit im Gremium an. Auf Augenhöhe erarbeiten sich die Betriebsratsmitglieder unter Nutzung unterschiedlicher Moderationsmethoden ihre Ziele.
Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeit ein Erfolg.
Henry Ford
Einander zuhören, Argumente austauschen, Konflikte angehen und Problemlösungsfähigkeiten stärken: (nicht immer) eine Selbstverständlichkeiten in der Gremiumsarbeit
Tapetenwechsel tut gut und ermöglicht uns eine Reflektion. Wo stehen wir? Was sind unsere Wünsche, was ist unser Antrieb? Wo wollen wir hin und welche Mittel stehen uns zur Verfügung?
Inhouseseminare vermitteln eine sehr gute Möglichkeit, Themenstellungen kompakt und zielgenau mit Fokus auf den Betrieb und das eigene Gremium zu besprechen. Sie eignen sich in größeren Gruppen bis zu maximal 20 Teilnehmern ebenso wie in kleinen Gruppen. Der Zuschnitt individueller Wunschthemen ist ebenso möglich wie die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht.
Workshops bieten sich nicht nur im Arbeitsalltag sondern auch in der Betriebsratsarbeit für eine effiziente Zusammenarbeit im Gremium an. Auf Augenhöhe erarbeiten sich die Betriebsratsmitglieder unter Nutzung unterschiedlicher Moderationsmethoden ihre Ziele.
Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeit ein Erfolg.
Henry Ford
Einander zuhören, Argumente austauschen, Konflikte angehen und Problemlösungsfähigkeiten stärken: (nicht immer) eine Selbstverständlichkeiten in der Gremiumsarbeit.
Tapetenwechsel tut gut und ermöglicht uns eine Reflektion. Wo stehen wir? Was sind unsere Wünsche, was ist unser Antrieb? Wo wollen wir hin und welche Mittel stehen uns zur Verfügung?
Warum diese Formate strikt trennen?
Eine Zusammenstellung verschiedener Themengebiete ist ebenso möglich,
wie das Miteinander verschiedener Formate in ein und derselben Veranstaltung.
Kommen Sie auf mich zu!
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Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
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Themenspezifische Vertiefungen im Betriebsverfassungsrecht
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Recht der Schwerbehindertenvertretung
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Recht der Jugend- Auszubildendenvertretung
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Wahl der Betriebsräte
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Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Ausichtrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
-
Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Ausichtrat nach dem Mitbestimmungsgesetz
-
Wahl der Schwerbehindertenvertretung
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Betriebsbegriff – Zuständigkeit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
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Betriebsänderung
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Personalabbaumaßnahmen
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Betriebsübergang
Mein Werdegang im Kurzportrait
Bereits vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 unterstützte ich während des Studiums meinen damaligen Chef und späteren Partner Rechtsanwalt Hans-Dieter Wohlfarth in der dessen Kanzlei in Stuttgart. Diese Fokussierung auf das Arbeitsrecht war zugleich Weichenstellung für mein Wahlfach im zweiten juristischen Staatsexamen und die Fokussierung auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsratsgremien, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsratsgremien in der Region und überregional.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht befasse ich mich seither mit allen Fragestellungen im Arbeitsverhältnis (so genanntes Individualarbeitsrecht) aber auch im kollektiven Arbeitsrecht, also der Beratung und Vertretung von Mitbestimmungsgremien.
Interessen zu vertreten und zu gestalten, das treibt mich an. Durch meine Tätigkeit als Referent einerseits und als forensisch tätiger Rechtsanwalt andererseits kann ich dies verbinden. Als Dozent lebe ich davon, dass ich Streitigkeiten verhandle. In meiner Tätigkeit als Anwalt profitiere ich davon, die Entwicklungen im Arbeitsrecht zu kennen.
- bis 03/1997
- ab 04/1997
- 01/2002
- ab 04/2002
- 04/2004
- 05/2004
- 06/2004
- 09/2004
- 01/2006
- 07/2007
- 06/2016 – 12/2022
- 08/2018
- ab 08/2024
- bis 03/1997
- ab 04/1997
- 01/2002
- ab 04/2002
- 04/2004
- 05/2004
- 06/2004
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- 07/2007
- 06/2016 – 12/2022
- 08/2018
- ab 08/2024
Service und Downloads
An dieser Stelle finden Sie nützliche Vorlagen und Formulare für unsere Zusammenarbeit im PDF oder DOCX-Format.
Ihr Kontakt zu mir.
Jürgen Zeller
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gerne berate ich Sie vor Ort in Ihrer Organisation, telefonisch, per Videokonferenz, schriftlich oder nach Absprache in Reutlingen, Metzingen, Tübingen und Stuttgart. Sprechen Sie mich einfach an.